Holt euch Trikots für eure Mannschaft!

Dein Kind ist zwischen 7-11 Jahre alt, in einem Ballsportverein und dessen Mannschaft braucht neue Trikots? Nutz die Chance und erhalte mit etwas Glück einen Trikotsatz und weitere Ausstattung für die Mannschaft.1

1 Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre. Weitere Teilnahmebedingungen findest du hier
Trikotaktion

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REWE Markt

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Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien

Veranstalter der REWE Trikot-Aktion ist die REWE Dortmund SE & Co. KG, Asselner Hellweg 1-3, 44309 Dortmund (nachfolgend: REWE).

  1. Mit der Bewerbung akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine, die einen Ballsport ausüben und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Der Gewinn richtet sich an
    Jugendmannschaften des Vereins im Alter zwischen sieben (7) und elf (11) Jahren.

  2. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

  3. Die Teilnehmer müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Gewinnspiel nachweisen. Weisen die Teilnehmer innerhalb der von REWE gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält REWE sich vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

Der ausgeschriebene Gewinn pro teilnehmenden REWE Markt umfasst:

  • Ein (1) JAKO-Trikotsatz mit REWE Logo (der Satz besteht aus bis zu 18 Spieler-Trikots, bis zu zwei (2) Torwart-Trikots sowie bis zu zwanzig (20) Hosen und bis zu zwanzig (20) Stutzen-Paare)

  • Bis zu zwanzig (20) Trinkflaschen mit REWE Logo

  • Bis zu drei (3) JAKO-Mannschafts-Sporttaschen mit REWE Logo


Bei den Trikotsätzen kann aus von REWE festgelegten Farben ausgewählt werden. Die Trikotsätze sind mit dem REWE Logo bedruckt. Weitere individuelle Veredlung kann von den Vereinen auf eigene Kosten ergänzt werden.

In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des Gewinns behält sich REWE das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.

  1. Das Gewinnspiel findet vom 21. Oktober 2024 (00:01 Uhr) bis 23. November 2024 (23:59 Uhr) auf  https://www.rewe-dortmund.de/trikotaktion/  statt.

  2. Um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer der Teilnahme am Gewinnspiel durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Teilnahmeformulars und dessen Absenden zustimmen. Die Gewinnspielseite kann über folgenden Link https://www.rewe-dortmund.de/trikotaktion/ oder über das Scannen der sich auf Plakaten befindlichen QR-Codes in den teilnehmenden REWE Märkten aufgerufen werden. Angegeben werden müssen persönliche Angaben des Teilnehmers (Namen, postalische Adresse, Alter) sowie Angaben zum Verein (Vereinsname, Adresse, Mannschaft, Verantwortlicher, E-Mail und Telefonnummer).

  3. Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren zur Trikot-Aktion setzt die Angabe von wahrheitsgemäßen Daten voraus, die den tatsächlichen Daten des Teilnehmers entsprechen. Mehrfachteilnahmen sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet. Falsche Angaben können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren und vom möglichen Trikot-Sponsoring führen.

  4. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass bei der Umsetzung der „REWE Trikot-Aktion“ sowohl Foto- als auch Bewegtbildmaterial produziert werden kann, das im Anschluss von REWE zu werblichen Zwecken verwendet werden darf.

  5. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden einer Nutzungsvereinbarung schriftlich zuzustimmen, die besagt, dass der JAKO-Trikotsatz mit REWE-Logo die Spielkleidung für eine Jugendmannschaft in Liga-, Pokal- und Freundschaftsspielen in einem zu bestimmenden Zeitraum, mindestens jedoch für eine Saison, ist.
  6. Die Teilnahme ist nur innerhalb des oben genannten Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  1. Die teilnehmenden Vereine werden nach dem Ende des Teilnahmezeitraums überprüft, anschließend zufällig ausgelost und im Falle einer Auswahl über die bei der Teilnahme angegebenen Kontaktdaten schriftlich über den Gewinn benachrichtigt. Die Kontaktangaben können nach der erstmaligen Mitteilung nicht mehr geändert werden. Im Falle einer unzustellbaren Gewinn­benachrichtigung ist REWE nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen; ein Anspruch auf den Gewinn besteht in diesem Fall nicht. Die Gewinner müssen die Annahme des Gewinnes innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Gewinnerbenachrichtigung per formlose E-Mail-Antwort bestätigen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, entfällt der Gewinn ersatzlos und REWE behält sich vor, auf gleiche Weise einen anderen Verein als Gewinner zu benachrichtigen. Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenlos. Einen Anspruch auf Begründung der Auswahl haben die Teilnehmer nicht.

  2. Die Trikot-Aktion bedarf bei Auswahl der Zustimmung eines Verantwortlichen des Vereins.

  3. REWE behält sich das Recht vor, das Bewerbungsverfahren ohne Angabe von Gründen frühzeitig zu verlängern, zu beenden oder abzusagen.

  4. Informationen zum weiteren Ablauf erhalten die ausgewählten Vereine schriftlich.

  5. Alle in Zusammenhang mit der Trikot-Aktion zusätzlich anfallenden Kosten, insbesondere ergänzende Veredlung der Trikots, sind vom jeweiligen Verein zu tragen.

  6. Die Teilnahme ist nicht mit dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verbunden. Die Auswahl der einzelnen Vereine ist nicht übertragbar und verfällt im Falle der Nichtinanspruchnahme.

  1. REWE behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

  2. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

  3. REWE bleibt es vorbehalten, den Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von REWE gesetzten Frist, behält sich REWE vor, die Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

  4. Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 2 und 4 geregelt.

Sollte eine Gewinnübermittlung an den/die Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der/die Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es REWE nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, was mit dem Gewinn erfolgt (z.B. ob der Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an die Teilnehmer, die nicht gewonnen haben, vergeben wird oder ob dieser nicht vergeben und z.B. für ein anderes Gewinnspiel genutzt wird).

REWE übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind. Etwaige
Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

  1. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  2. Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist REWE Dortmund SE & Co. KG. Soweit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens personenbezogene Daten von den Teilnehmern (Name, Anschrift, Geschlecht, E-Mail Adresse etc.) erfasst werden, werden diese von einem externen Datenschutzbeauftragten (datenschutz nord GmbH, Konsul-
    Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, E-Mail: office@datenschutz-nord.de) ausschließlich zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Auswahl genutzt und gespeichert.

  2. Die erfassten Daten dienen der eindeutigen Identifikation, der Benachrichtigung und Durchführung im Falle einer Auswahl und werden nach der endgültigen Abwicklung des Bewerbungsverfahrens und der Auswahl für die weitere Verwendung gesperrt sowie nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

  3. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Schuldverhältnisses ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Werden die erfassten Daten dem
    Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinn nicht zur Verfügung gestellt, ist eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren bzw. eine Kontaktaufnahme bzgl. einer Auswahlmitteilung nicht möglich.

  4. Die im Bewerbungsverfahren erfassten Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, die Weitergabe ist datenschutzrechtlich gerechtfertigt.

  5. Der Teilnehmer hat das Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung, sowie Beschwerderecht gegenüber einer Aufsichtsbehörde am Sitz des Verantwortlichen im datenschutzrechtlichen Sinne.

  6. Bei Fragen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten sowie zu den o.g. Betroffenenrechten kann sich der Teilnehmer an den Datenschutzbeauftragten der Verantwortlichen wenden:
    datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Straße 88, 28217 Bremen, E-Mail: office@datenschutz-nord.de

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